Unsere spezialisierte Fachberatung‎ für Sie

Ärzte, Zahnärzte Tierärzte und andere Heilberufe 

Für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und andere Heilberufe bieten wir eine individuell zugeschnittene Beratung.

Auch in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht gelten für Mediziner, Zahnmediziner und vielfältige Heilberufe besondere Voraussetzungen. Die zahlreichen Veränderungen im Gesundheitswesen erfordern ständig neue Anpassungen und konzeptionelle Neuausrichtungen. Um den speziellen Anforderungen im Gesundheitsbereich zu entsprechen, haben wir uns auf die Beratung von Ärzten und Zahnärzten sowie von Angehörigen anderer Heilberufe spezialisiert.

Schwerpunkte sind dabei Themen wie zum Beispiel:

  • Praxisgründung, Praxiskauf und Praxisübernahme
  • Praxisaufgabe, Praxisverkauf oder -abgabe
  • Berufsausübungsgemeinschaften: Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft
  • Zweigpraxis, Teilgemeinschaftspraxis und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
  • Alle Kooperationsformen, GbR, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft, MVZ
  • Individuelle Praxisanalyse, Praxisvergleich mittels Vergleichsrechner
  • Monatlicher Intime-Newsletter für Ärzte und Heilberufe
  • Fundierte betriebswirtschaftliche Beratung und Analyse
  • Finanzierungsberatung
  • Vermögensplanung und Altersvorsorgeberatung

METAX® – Der Partner für die Beratung von Unternehmen im Gesundheitsmarkt

Seit 1980 bietet METAX®, die Fachgesellschaft im Gesundheitswesen, ein gemeinsames Dach für unabhängige Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, die auf die Beratung von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heil- und Pflegeberufen spezialisiert sind. Bundesweit vertrauen mehr als 8.000 Mandanten den zertifizierten METAX®-Kanzleien und profitieren von den umfassenden Dienstleistungen und profunden Fachkenntnissen des METAX®-Netzwerks.

Die METAX®-Partner beschäftigen aktuell an 40 Standorten mit 80 Berufsträgern zusammen etwa 400 Mitarbeiter. Geballtes Know-how und gemeinsame Synergien – zum Vorteil der Mandanten.


Steuerberater Stefan Reuther, Ihr
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH)

SPEZIALISIERUNG MACHT DEN UNTERSCHIED

Unsere Kanzlei betreut schon seit vielen Jahren Ärzte, Zahnärzte und weitere Heilberufe. Und mittlerweile bietet das Berufsrecht die Möglichkeit, bei besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in bestimmten Fachbereichen Fachberatertitel zu führen.

Nachdem nun das IFU-Institut für Unternehmensführung GmbH Bonn in Kooperation mit der International School of Management gGmbH Dortmund im Jahr 2008 erstmals den Fachberaterlehrgang "Fachberater für den Heilberufebereich" anbot, stand der Entschluss sofort fest, diesen Titel zu erwerben.

Nach Abschluss des insgesamt 120 stündigen Lehrgangs sowie anschließender Prüfung konnte Stefan Reuther als einer der bundesweit ersten Steuerberater im April 2009 die Anerkennung als

Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)

entgegennehmen.

Inhalte des Lehrganges waren neben der Vertiefung der steuerrechtlichen Spezialprobleme bei der Ärzteberatung auch ein Blick über den "steuerlichen Tellerrand" hinweg mit Themen wie:

  • Überblick über das deutsche Gesundheitswesen
  • Zulassungsverfahren
  • Berufsrecht
  • Praxiskooperation und -fusion
  • Einzel-, Struktur- und Integrationsverträge sowie besondere Versorgungsverträge
  • Abrechnung nach BEMA und GOZ sowie nach EBM und GOÄ
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regressverfahren
  • Marketing und Werberecht – Stichwort: iGeL
  • Betriebswirtschaftliche Praxisführung und Praxisbewertung
  • QM und Controlling in der Praxis
  • Krise und Insolvenz der (Zahn-)Arztpraxis

Fortbildung ist verpflichtend, versteht sich aber von selbst. Der Fachberater muss jährlich an speziellen Fortbildungsveranstaltungen zu dem Fachgebiet teilnehmen. Alle drei Jahre muss er sich einer schriftlichen Leistungsüberprüfung unterziehen.